Rechtsdienst
Im Auftrag des SBKV wird der Rechtsdienst durch die Anwaltskanzlei SwissLegal Frick Anwälte in Bern besorgt.
Eine der Hauptaufgaben des Rechtsdienstes ist die von Verbandsmitgliedern sehr geschätzte telefonische Rechtsberatung. Dabei stehen Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht und insbesondere dem Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Bäcker-Konditoren und Confiseurgewerbe im Vordergrund.
Mündlich, innert maximal 20minüten Telefongesprächen erteilte Rechtsauskünfte erfolgen für Verbandsmitglieder unentgeltlich. Um diese Zeitlimite nicht zu übersteigen, wird empfohlen, den konkreten Arbeitsvertrag und die den Rechtsstreit betreffenden Unterlagen bereitzuhalten. Darüber hinausgehende Rechtsstreitigkeiten, die insbesondere das Erstellen von Schriftstücken erforderlich machen, werden den Verbandsmitgliedern im Rahmen eines Mandates an die Anwaltskanzlei zu guten Konditionen angeboten. Alternativ wird auf Wunsch eine andere Anwaltskanzlei vor Ort vermittelt.
Der Rechtsdienst wahrt die Interessen des SBKV im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen wie auch im Rahmen von Klage- und Beschwerdeverfahren. Er unterstützt den SBKV und insbesondere die Abteilung Politik + Wirtschaft bei Vernehmlassungen und sonstigen Stellungnahmen. Schliesslich steht der Rechtsdienst den Institutionen des SBKV und seinen Abteilungen für Rechtsfragen zur Verfügung.






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